Als seit 1895 bestehendes Familienunternehmen sind uns Werte wie Integrität und Aufrichtigkeit sehr wichtig. Daher erwarten wir auch von unseren Betriebsangehörigen, dass sie im Einklang mit geltendem Recht handeln. Genau dafür haben wir das Hinweisgebersystem etabliert, über welches Sie beobachtete Verstöße (auf Wunsch anonym) an uns weiterleiten können. Dies ist ein Weg sicherzustellen, dass wir unseren eigenen Ansprüchen an unser Unternehmen, sowie unseren unternehmerischen Leitsätzen gerecht werden.
Selbstverständlich werden sämtliche Meldungen streng vertraulich behandelt. Jedwede Formen von Diskriminierungen und Repressalien werden unsererseits nicht geduldet.
Wir begrüßen es jedoch, wenn sich meldende Personen identifizieren, da sich viele Untersuchungen schneller und effektiver abwickeln lassen, wenn der Name des Meldenden bekannt ist und somit auch Rückfragen möglich sind. Das ist deshalb wichtig, weil sich oftmals im Laufe der Bearbeitung Fragen ergeben, die wir nur mit Ihrer Hilfe klären können und die für das weitere Vorgehen entscheidend sein können.
Als Hinweisgeber leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Sicherstellung der Zukunft unseres Unternehmens. Der Schutz der Hinweisgeber hat dementsprechend oberste Priorität für uns.
Selbstverständlich werden wir nach einem gemeldeten Regelverstoß alles daransetzen, den Sachverhalt vollumfänglich aufzuklären. Hierbei gehen wir selbstverständlichen auch entlastenden Beweisen nach. Der Fairness halber gilt stets die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils.
Ein faires Hinweisgebersystem ist somit ein wichtiges Instrument der guten Unternehmensführung und dient unserem wirtschaftlichen Erfolg. Es hilft, Rechts- und Regelverstöße schnell aufzudecken, diese ohne Verzögerung zu untersuchen und bewiesenes Fehlverhalten zu beenden. Denn Rechts- und Regelverstöße können der Firma Horsthemke, seinen Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern schweren Schaden zufügen.
Auf dieser Seite haben Sie die Möglichkeit, Hinweise abzugeben, welche sämtliche Firmierungen der unter den Markennamen „Bäckerei Horsthemke“ und „Bäckerei Dahlmann“ agierenden Unternehmen betreffen können. Dazu zählen die „Bäckerei M. und K. Horsthemke GmbH“, die „Backbetriebe Oberhausen GmbH“, die „Backbetriebe Wuppertal GmbH“ und die „Backbetriebe Emmerich GmbH“. Bitte wählen Sie im nachfolgenden Kontaktformular die jeweils richtige Firmierung zu Ihrem Hinweis aus. Dies erleichtert uns die Bearbeitung Ihres Hinweises enorm. Vielen Dank.
Beachten Sie bitte auch unsere Datenschutzinformationen, welche Sie hier abrufen können.
Der Einfachheit halber verwenden wir in diesem Text das generische Maskulinum. Selbstverständlich richtet sich dieser Text aber natürlich an sämtliche Geschlechter und Geschlechtsidentitäten.
Als mittelständisches Familienunternehmen leisten wir einen zentralen Beitrag zum Lebensunterhalt von über 1.000 Betriebsangehörigen. Um diesen Lebensunterhalt auch in Zukunft sicherstellen zu können, ist es sehr wichtig, dass alle Mitarbeiter im Einklang mit geltendem Recht agieren.
Im Grundsatz geht es bei dem Hinweisgebersystem darum, Schaden vom Unternehmen abzuwenden und die Zukunft unseres Betriebes sicherzustellen. Regelverstöße beschädigen das Unternehmen und das Fehlverhalten Einzelner geht auf Kosten der gesamten Belegschaft. Integrität und gesetzes- sowie regelkonformes Verhalten bilden die Grundlage für die gute Reputation von Horsthemke sowie für das Vertrauen unserer Kunden und Geschäftspartner. Dies wirkt sich zugleich in erheblichem Umfang auf das Wohlergehen der Mitarbeiter von Horsthemke und auf einen nachhaltigen wirtschaftlichen Unternehmenserfolg aus.
Dieses System wurde dafür geschaffen, Hinweise zu Rechts- und Regelverstößen an uns zu übergeben. Jene Hinweise können – je nach Sachverhalt – Auswirkungen auf andere Unternehmensangehörige unseres Unternehmens haben. Machen Sie daher bitte nur wahrheitsgemäße Angaben nach bestem Wissen und Gewissen.
Zu den möglichen Meldungen können bspw. Sachverhalte zu folgenden Themen gehören:
Beachten Sie bitte ebenfalls, dass uns eine möglichst präzise Beschreibung des Sachverhaltes hilft, diesen schnellstmöglich und möglichst fair aufklären zu können.
Damit wir Ihren Hinweis möglichst präzise erfassen und dementsprechend auch bestmöglich untersuchen können, ist eine möglichst konkrete Beschreibung ausgesprochen wichtig. Hilfreich ist es, wenn Sie bei Ihrer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen:
Wer? Was? Wann? Wo? Wie?
Als Hinweisgeber achten Sie bitte darauf, dass Ihre Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Hierzu ist es hilfreich, wenn Sie uns für weitere Rückfragen – etwa durch die Angabe Ihrer Telefonnummer bzw. E-Mailadresse – zur Verfügung stehen. Beachten Sie jedoch, dass Sie in diesem Fall Ihre Anonymität freiwillig aufgeben. Selbstverständlich werden solche Meldungen durch die Rechtsabteilung streng vertraulich behandelt.
Bitte sehen Sie davon ab, dieses System für allgemeine Kundenbeschwerden oder Kundenanfragen zu verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung führt in diesem Fall zu unnötigem Arbeitsaufwand und längeren Antwortzeiten. Bitte nutzen Sie für Kundenbeschwerden und -anfragen unsere allgemeinen Kanäle, welche Sie hier finden können. Vielen Dank!
Grundsätzlich stehen Ihnen neben unserem Kontaktformular (folgt am Ende dieser Seite) noch verschiedene andere Kontaktwege zur Verfügung. Dazu gehören folgende Möglichkeiten:
Selbstverständlich können Sie Meldungen anonym über das nachfolgende Kontaktformular einreichen. Bitte beachten Sie hier, dass Ihre Meldung jedoch nur dann anonym ist, wenn Ihre E-Mailadresse nicht aus identifizierbaren Bestandteilen (bspw. Ihrem Namen) besteht.
Verwenden Sie ebenso bitte keine Geräte, die Sie von uns als Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, zum Versand jenes Hinweises. Lassen Sie das entsprechende Feld für die E-Mail im nachfolgenden Kontaktformular einfach leer.
Grundsätzlich ist die Angabe von Kontaktdaten freiwillig. Ohne diese Angaben können wir Ihnen allerdings keine Updates zu der weiteren Bearbeitung ihrer Meldung und auch keine Eingangsbestätigung zusenden. Daher begrüßen wir es sehr, wenn sich Hinweisgeber identifizieren.
Innerhalb von 7 Tagen erhalten Sie – falls Sie eine Kontaktmöglichkeit angegeben haben – eine Eingangsbestätigung.
Innerhalb von 3 Monaten erhalten Sie weitere Informationen dazu, wie mit Ihrem Hinweis umgegangen wurde und welche Schritte nachfolgend eingeleitet bzw. begangen wurden.
Mit Versand der nachfolgenden Meldung willige ich in die Verarbeitung meiner Daten durch die Bäckerei M. u. K. Horsthemke GmbH nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes ein. Nähere Details zur Verarbeitung meiner Daten kann ich der Datenschutzerklärung entnehmen
Auf dieser Seite haben Sie als ehemaliger oder aktueller Betriebsangehöriger (m/w/d) einer Firmierung der Bäckereien Horsthemke oder Dahlmann die Möglichkeit, Missstände zu melden und Hinweise abzugeben.